Beginnen lässt sich mit dem Allgemeinverbrauch.
Eine Photovoltaikanlage (PV) kann die gemeinsamen Anlagen versorgen. Die Batterie kann einen Teil der Erzeugung in die Zeit verlagern, in der die Sonne nicht scheint.
Ein möglicher Nutzen für die einzelnen Wohnungen hängt von Elektroinstallation, Zählpunkten, Messung, Eigentumsverhältnissen und Vertragsbedingungen ab. Eine gemeinsame PV-Anlage und Batterie bedeuten daher keine automatische Aufteilung von Energie oder Einsparungen auf die Haushalte.
Die Garage braucht ein gemeinsames Ladekonzept.
Eine wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen kann den Leistungsbedarf erhöhen. Die Fahrzeuge bleiben jedoch oft über Nacht angeschlossen, was eine zeitliche Verteilung des Ladens ermöglicht.
Zuerst prüfen wir ein intelligentes Lademanagement. Die Batterie kann dort Leistung ergänzen, wo die Steuerung nicht ausreicht und das Energieprofil es zulässt.
Elektrische und thermische Speicherung
Nutzt das Haus Wärmepumpen oder eine gemeinsame Warmwasserbereitung, bewerten wir diese zusammen mit PV-Anlage und Batterie. Nicht jede Kilowattstunde muss als Strom gespeichert werden; ein Teil kann sinnvoll direkt für Wärme genutzt werden.
Bei der Notstromversorgung unterscheiden wir gemeinsame kritische Geräte von der Anforderung, das ganze Haus zu versorgen. Der Notstrombetrieb muss gesondert geplant werden.
Zuerst das Modell. Dann die Technologie.
Zusammen mit der technischen Lösung sind Eigentum, Finanzierung, Betrieb, Service, Verantwortung und die Art der Bewertung des Nutzens festzulegen.
Energy Sharing und Energiegemeinschaften bewerten wir individuell nach dem aktuell umsetzbaren Mess-, Vertrags- und Regulierungsmodell. Daher gibt es keine universelle Lösung für jedes Haus.

